Zum Inhalt springen

Kosten & Abrechnung in unserer Zahnarztpraxis in Singen

Gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler aus der Schweiz: So rechnen wir ab, und so wissen Sie vorher, was eine Behandlung kostet.

Empfang der Zahnarztpraxis Dr. Martin Jaroch
Auf dieser Seite

Was eine Behandlung kostet, hängt vom Befund, vom Umfang der Behandlung und davon ab, wie Sie versichert sind. Für einige Leistungen finden Sie Richtwerte in unseren häufigen Fragen. Verbindlich ist der schriftliche Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag, den Sie vor Behandlungsbeginn erhalten.

Gesetzlich Versicherte

Wir behandeln Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Untersuchungen und Behandlungen, die zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehören, rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Manche Leistungen übernimmt die Kasse nicht oder nur zum Teil, zum Beispiel:

  • die professionelle Zahnreinigung – manche Kassen geben einen Zuschuss

  • Bleaching und andere rein ästhetische Behandlungen

  • Implantate – für den Zahnersatz darauf gibt es einen Festzuschuss

  • kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, außer in Ausnahmefällen

  • Aligner-Behandlungen, soweit sie über die Kassenleistung hinausgehen

Solche Leistungen besprechen wir vorher mit Ihnen und vereinbaren sie schriftlich, bevor wir beginnen.

Zahnersatz: Festzuschuss und Heil- und Kostenplan

Bei Kronen, Brücken und Prothesen zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Haben Sie Ihre jährlichen Kontrollen regelmäßig im Bonusheft eintragen lassen, erhöht sich dieser Zuschuss. Den Heil- und Kostenplan reichen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse ein; nach der Genehmigung können wir beginnen. Mehr unter Zahnersatz.

Zahnspangen für Kinder und Jugendliche

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung, wenn die Fehlstellung ausgeprägt genug ist (kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG 3 bis 5) und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Einen Eigenanteil von 20 Prozent – für das zweite und jedes weitere Kind, das gleichzeitig behandelt wird und im selben Haushalt lebt, 10 Prozent – zahlen Sie zunächst selbst; die Kasse erstattet ihn, wenn die Behandlung planmäßig abgeschlossen ist. Mehr dazu unter Kieferorthopädie in Singen.

Privat Versicherte

Als Privatpatientin oder Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab – ganz, teilweise oder gar nicht. Den Ersttermin rechnen wir bei Privatversicherten direkt ab. Bei größeren Behandlungen empfehlen wir, den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrer Versicherung einzureichen.

Haben Sie als gesetzlich Versicherte oder gesetzlich Versicherter eine private Zusatzversicherung, reichen Sie die Rechnung für Zusatzleistungen dort ein.

Patientinnen und Patienten aus der Schweiz und aus dem Ausland

Patientinnen und Patienten aus der Schweiz und aus anderen Ländern behandeln wir als Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach deutschem Recht. Den schriftlichen Kostenplan können Sie vorab bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen; ob sie sich beteiligt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Mehr dazu unter Zahnarzt für Schweizer Patienten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

  • Kartenzahlung

  • Zahlung auf Rechnung – abgewickelt über ein Abrechnungszentrum, abhängig von der Bonität

Was kostet meine Behandlung?

Wovon die Kosten der einzelnen Behandlungen abhängen, erklären wir auf den Seiten zu den Behandlungen:

Häufige Fragen zu Kosten und Abrechnung

Warum nennen Sie keine Festpreise?

Weil sich die Kosten erst nach der Untersuchung verlässlich einschätzen lassen. Zwei Behandlungen mit demselben Namen können sehr unterschiedlich aufwendig sein. Für einige Leistungen, etwa die professionelle Zahnreinigung oder den ersten Termin, nennen wir in den häufigen Fragen Richtwerte. Verbindlich ist die schriftliche Aufstellung, die Sie vor Behandlungsbeginn erhalten.

Was kostet der erste Termin?

Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Untersuchung mit der Krankenkasse ab. Privat Versicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung; die Höhe hängt vor allem davon ab, ob Röntgenaufnahmen nötig sind. Bringen Sie aktuelle Röntgenbilder mit, die nicht älter als zwölf Monate sind, entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten.

Bekomme ich vorher einen Kostenvoranschlag?

Ja. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Übernimmt die Krankenkasse eine professionelle Zahnreinigung?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die PZR meist nicht oder nur teilweise. Private Versicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif häufig. Mehr unter Professionelle Zahnreinigung in Singen.

Kann ich mit Karte bezahlen?

Ja. Sie können bar, mit Karte oder – abhängig von der Bonität – auf Rechnung über ein Abrechnungszentrum bezahlen.

Fragen zu Ihrer Rechnung?

Wenn Sie Fragen zu einem Kostenplan oder einer Rechnung haben, sprechen Sie uns gern an – in der Praxis, telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Beratung in Singen vereinbaren

In einem persönlichen Beratungsgespräch untersuchen wir Ihre Ausgangssituation, erklären die Behandlungsmöglichkeiten und erstellen – falls sinnvoll – einen individuellen Behandlungsplan.

Anti-Tooth-Aging Club

Neue Inhalte, Podcast-Folgen, Checklisten und Club-Termine – kostenlos per E-Mail. Mehr zum Club